Beim Finanzaufwand ist unter anderem der Darlehenszins der Spitalanlagengesellschaft von TCHF 160 aufgeführt. Davon wurden TCHF 8 im Bauprojekt als Bauzins aktiviert.
Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1-4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Im Falle einer Unterdeckung besteht eine Nachschusspflicht. Es besteht per 31. Dezember 2024 ein Guthaben von TCHF 4'000 (Vorjahr TCHF 3'964), das in der Bilanz in der Position «Freie Fonds» berücksichtigt wurde.
Per 31. Dezember 2023 betrug der definitive Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 105.1%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2024 liegt bei 110.0%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland besteht per 31. Dezember 2024 eine Verpflichtung von TCHF 1'073 (Vorjahr TCHF 0) gegenüber der St.Galler Pensionskasse. Diese Verpflichtung ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2023 einen definitiven Deckungsgrad von 109.3% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2024 liegt bei rund 115.6%. Der definitive Wert wird im April 2025 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 350 (Vorjahr TCHF 0). Diese Verpflichtung ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen.
Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Im Berichts- sowie im Vorjahr bestehen keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Die Jahresrechnung wurde am 18. Februar 2025 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt.
Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland wird rückwirkend per
1. Januar 2025 mit den drei übrigen Spitalverbunden des Kantons St.Gallen fusioniert. Die Bezeichnung der fusionierten Gesellschaft ist HOCH Health Ostschweiz.