Gemäss Art. 49a165 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) übernehmen die Kantone mindestens 55% der Kosten der stationären Behandlung. Die Höhe des Anteils ist individuell pro Kanton geregelt. Im Abschnitt «Erträge stationär» sind die Anteile gegenüber allen Kantonen separat ausgewiesen.
Bei den Erträgen aus gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kanton handelt es sich um Beiträge, welche von der Regierung des Kantons St.Gallen festgelegt werden. Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland erhält beispielsweise für die Ausbildung von Assistenzärzten, für Seelsorge sowie Vorhalteleistungen Notfall und Katastrophenorganisation eine Entschädigung.
Der neunköpfige Verwaltungsrat der vier St.Galler Spitalverbunde hat für das Jahr 2024 insgesamt Grundentschädigungen von CHF 424'000 (Vorjahr CHF 424'000) und Taggelder von CHF 170’900 (Vorjahr CHF 209'150) erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Der VR-Präsident hat davon total CHF 83'500 (Vorjahr CHF 83'500) Grundentschädigung und total CHF 64’850 Franken (Vorjahr CHF 74'550) Taggelder für seine Funktion erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge).
Für Kantonsmitarbeitende hat die Regierung für die Tätigkeit in strategischen Organen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung eine Ablieferungspflicht festgelegt. Diese ist in den vorliegenden Zahlen nicht berücksichtigt.