Beim Finanzaufwand ist unter Anderem der Darlehenszins der Spitalanlagengesellschaft von TCHF 229 aufgeführt. Davon wurden TCHF 37 im Bauprojekt als Bauzins aktiviert.
Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1-4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Im Falle einer Unterdeckung besteht eine Nachschusspflicht. Es besteht per 31. Dezember 2023 ein Guthaben von TCHF 3 964 (Vorjahr TCHF 3 021), das in der Bilanz in der Position «Freie Fonds» berücksichtigt wurde.
Per 31. Dezember 2022 betrug der definitive Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 100.7%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2023 liegt bei 105.1%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2024 veröffentlicht. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland besteht per 31. Dezember 2023 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2022 einen definitiven Deckungsgrad von 104.0% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2023 liegt bei rund 110.3%. Der definitive Wert wird im April 2024 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 0 (Vorjahr TCHF 413). Diese Verpflichtung ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Vorjahr in den passiven Rechnungsabgrenzungen) enthalten.
Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen.
Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Im Berichts- sowie im Vorjahr bestehen keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Die Jahresrechnung wurde am 15. Februar 2024 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt.
Es bestehen bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.