Finanzbericht

Anhang zur Konzernrechnung 2023

Grundlagen der Konzernrechnung

Grundlagen der Konzernrechnung

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegung der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten. Zeitlichen und sachlichen Abgrenzungen sowie dem Vorsichts- und dem Bruttoprinzip wird angemessen Rechnung getragen. Die Jahresrechnung entspricht den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen des Kantons St.Gallen über den Finanzhaushalt.

Transaktionen mit nahestehenden Organisationen

Als nahestehende Organisation werden diejenigen bezeichnet, die direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben können. Organisationen, die direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehende Organisationen und Personen berücksichtigt:

  • Kanton St.Gallen
  • Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
    der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
  • Kantonsspital St.Gallen
  • Spital Linth
  • Spitalregion Fürstenland Toggenburg
  • Zentrum für Labormedizin
  • Rettung St.Gallen AG

Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt. 

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

 

Beteiligungsquote

Gesellschaftskapital

Konsolidierungsart

 

2022

2023

2022

2023

2022

2023

Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland

 

 

75 850

140 320

V

V

Spitalanlagengesellschaft Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland

100%

100%

57 660

82 130

V

V

Rettung St. Gallen AG

0%

25%

-

1 000

-

E

V = Vollkonsolidiert

E = Equity

Mutterorganisation und im Mehrheitsbesitz befindliche Tochterorganisation

Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland mit den Betriebsstätten Spital Altstätten und Spital Grabs ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Rebstein.

Die Spitalanlagengesellschaft Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland wurde durch Gesetzesbeschluss am 1. Juli 2016 als Tochtergesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland gegründet. Die Geschäftstätigkeit der Spitalanlagengesellschaft Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland mit Sitz in Rebstein wurde per 1. Januar 2017 aufgenommen.

Konsolidierungsmethode

Konsolidiert werden alle Gesellschaften, an denen die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland direkt oder indirekt mit über 50% beteiligt ist oder über deren Geschäftstätigkeit die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland anderweitig Kontrolle ausüben kann. Aufgrund der Beteiligungshöhe der Tochtergesellschaft erfolgt eine Vollkonsolidierung.

Nicht kapitalkonsolidierte Beteiligungen

Beteiligungen zwischen 20% und 50% werden nach der Equity-Methode erfasst. Zur Bestimmung des anteiligen Eigenkapitals werden Abschlüsse oder Überleitungen auf Swiss GAAP FER herangezogen, ausser wenn dies mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. Dabei werden die prozentualen Anteile des Konzerns am Nettovermögen in der Bilanz unter der Position Finanzanlagen und das anteilige Nettoergebnis in der Erfolgsrechnung unter der Position Ergebnis aus assoziierten Organisationen ausgewiesen.

Angewandte Bewertungsgrundsätze

Angewandte Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können. Die Vermögenswerte vermindern sich gegebenenfalls durch planmässige beziehungsweise ausserplanmässige Abschreibungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen.

Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven beziehungsweise Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität (zum Beispiel Forderungen mit gleicher Laufzeit und mit vergleichbarem Ausfallrisiko oder Artikelgruppen) in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzeln bewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.

In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet. Fremdwährungskonti werden keine geführt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Auf dem verbleibenden Bestand wird eine Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.

Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Nicht fällige Forderungen gegenüber Selbstzahlern werden mit 5% und nicht fällige Forderungen gegenüber Garanten mit 2.5% wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber den Selbstzahlern werden nach 31 Tagen mit 20%, die Forderungen gegenüber den Garanten nach 91 Tagen mit 10% wertberichtigt. Die ausländischen Forderungen werden mit 20% wertberichtigt. Bei ausländischen Forderungen im Inkasso wird eine Wertberichtigung von 50% vorgenommen.

Sonstige kurzfristige Forderungen

Sonstige kurzfristige Forderungen werden zum Nominalwert bewertet.

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis oder zum Anschaffungswert abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Es werden Hauptlager bewertet sowie wesentliche Stationslager (Verbrauchsmaterial vor Ort). Die im SAP bestandesgeführten Kanban-Lager werden pauschal mit 30% (medizinisches Material) und 20% (Medikamente) korrigiert.

Nicht abgerechnete Leistungen für Patientinnen und Patienten

Diese Position beinhaltet die Erträge der per Bilanzstichtag abgeschlossenen, aber nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen (Patientenaustritt per 31. Dezember erfolgt) im OKP-Bereich sowie der noch nicht abgerechneten ambulanten Leistungen. Die Bewertung der ambulanten Leistungen erfolgt, dabei zum TARMED-Tarif (TARMED-Taxpunkte x Taxpunktwert). Die Bewertung der erbrachten aber noch nicht fakturierten stationären Leistungen (OKP und VVG) erfolgen zum erwarteten Erlös.

In den nicht abgerechneten Leistungen für Patientinnen und Patienten sind auch die Erlösabgrenzungen der per Bilanzstichtag nicht abgeschlossenen und nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen (Überlieger) im OKP-Bereich enthalten. Die Bewertung erfolgt zum durchschnittlichen CMI (Case Mix Index).

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

Finanzanlagen

Beteiligungen von assoziierten Organisationen sowie bei Dritten getätigte Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bilanziert. Anteile an assoziierten Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst und bewertet.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich der linearen Abschreibungen gemäss den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und sind im Anlagespiegel aufgeführt.

Immaterielle Anlagen

Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über vier Jahre abgeschrieben.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen aus dem Kontokorrent gegenüber dem Kanton. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Langfristige Finanzverbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und / oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fristigkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.

Zweckgebundene Fonds

Diese Position enthält diverse Fonds. Die Bilanzierung erfolgt im langfristigen Fremdkapital. Die aufgeführten Fonds werden von Dritten durch freiwillige Zuwendungen und Spenden finanziert.

Steuern

Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland wie auch die Spitalanlagengesellschaft Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland sind als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten von der Kapital- und Ertragssteuer befreit.

Eventualverbindlichkeiten

Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.

Personalvorsorge

Das Personal der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.

Segmentierung

Die Segmentberichterstattung erfolgt bei der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland nach den Segmenten «Erträge stationär», «Erträge ambulant», «Erträge übrige» sowie «Erträge Kanton». Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird.

Erläuterungen zur Bilanz Eigenkapital­nachweis