Die Jahresrechnung wurde am 16. Februar 2023 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen genehmigt.
In der Februarsession 2023 hat der Kantonsrat die Sanierungsvorlagen der Spitalverbunde gutgeheissen. Die SR RWS wird dadurch insgesamt CHF 64,47 Mio. zusätzliches Eigenkapital erhalten. Davon entfallen CHF 24,47 Mio. auf die Spitalanlagengesellschaft durch Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital. Weitere CHF 40,0 Mio. ergeben sich in der Spitalregion durch Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital. Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Referendum.
Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1-4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Im Falle einer Unterdeckung besteht eine Nachschusspflicht. Es besteht per 31. Dezember 2022 ein Guthaben von TCHF 3 021 (Vorjahr TCHF 2 221), das in der Bilanz in der Position «Freie Fonds» berücksichtigt wurde.
Per 31. Dezember 2021 betrug der definitive Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 108.51%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2022 liegt bei 101.4%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland besteht per 31. Dezember 2022 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und – ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2021 einen definitiven Deckungsgrad von 116.8% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2022 liegt bei rund 106.0%. Der definitive Wert wird im April 2023 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 413 (Vorjahr TCHF 439). Diese Verpflichtung ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Vorjahr in den passiven Rechnungsabgrenzungen) enthalten.
Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen.
Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Im Berichts- sowie im Vorjahr bestehen keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.